Wir haben 8-jährige geopfert, um 80-jährige zu retten. War es das wert?

Ich entschuldige mich für die reißerische und zynische Überschrift, aber genau das ging mir durch den Kopf, als ich mir den Sachverständigenbericht durchgelesen haben.

Vor einigen Tagen, genauer gesagt am 01.07.2022, veröffentlichte der Sachverständigenausschuss nach §5 Abs. 8 IfGS, seine Ergebnisse und stellte der breiten Öffentlichkeit seine „Evaluationder Rechtsgrundlagen und Maßnahmen der Pandemiepolitik“ vor (sollte der Link zum Bundesgesungheitsministerium nicht funktionieren, hier geht es auch zur PDF). Wobei der Begriff „breite Öffenlichtkeit“ schon sehr positiv ausgedrückt ist, bedenkt man, wie wenig Beachtung dieser kritische Bericht in den Medien findet.

Bis heute – 10 Tage nach der Veröffentlichung – hat keiner der Hauptsakteure in der Politik, an die dieses Gutachten gerichtet ist und die es sogar selbst in Auftrag gegeben und das Sachverständigenkomiteé selbst zusammengestellt und die Mitglieder berufen haben, auch nur annähernd dazu Stellung bezogen. Im Gegenteil, man macht einfach mit dem Tagesgeschäft weiter.

Auch die großen Medien haben längst andere Themen auf dem Schirm und zitierten direkt nach der Veröffentlichung nur, dass das Komiteé die Maskenpflicht in Innenräumen für sinnvoll erachtet, kein Wort davon, dass es sich auch bei dieser Einschätzung nur um einen Teil der Erkenntnisse handelt, denn auch diese Einschätzung schränkt das Expertengremium ein. Auch werden keine weiteren Bestandteile des 160 Seiten langen Berichts zitiert, der im Grunde eine klare Kernaussage hat.


Kernaussage

„Die getroffenen Maßnahmen und Entscheidungen sind aus Sicht des Infektionsschutzes überwiegend fragwürdig, größtenteils ohne Wirkung, zum Teil rein politisch motviert und entbehren eine medizinisch wissenschaftlichen Basis,. Sie haben zu schwerwiegenden, vielleicht nicht gewollten, aber wissentlich in Kauf genommenen, gesundheitlichen, sozialen, psychischen und wirtschaftlichen Folgen geführt, deren Reichweite noch nicht in Gänze abzusehen ist und uns noch über Jahre beschäftigen werden.
Ach ja, und die Einschränkungen der Grundrechte, sowie der gesamte Prozess der Entscheidungen, die Verlagerung der Erlassmacht von Gesetzen oder Rechtsnormen, sowie die damit verbundene Aushöhlung der grundgesetzlich vorgeschriebenen Vorgänge, sind in weiten Teilen vollständig verfassungswidrig!


Keine Wiederholung der kompletten Kritik

Ich werde hier nicht auf jeden einzelnen Punkt eingehen, ich kann nur jeden einladen, bitten, auffordern, sich die Zeit zu nehmen und die Evaluation selbst zu lesen! Ich werde auch nicht noch einmal auf alles eingehen, was ich schon in meinen vorherigen Artikeln erklärt habe, aber es sei schon erwähnt, dass nichts in der Evaluation wirklich überrascht!
Vielmehr bestätigt vieles in der Evaluation das, was von verschiedenen Seiten bereits während der ersten Wochen und Monate der Pandemie als Gefahr, als Sorge, als Angst oder als Vorausschau genannt oder vor dem gewarnt wurde und was von der Politik und den Medien als Verschwörung, Schwachsinn, Geschwätz oder einfach mit den Worten „das stimmt so nicht“ abgetan wurde.

Vor allem wird es mir um die Folgen der getroffenen Entscheidungen mit besonderem Blick auf die Kinder und Jugendlichen gehen, aber dazu später.


Risikokommunikation

Das Komiteé hat der Kommunikationspolitik unserer Führung ein ziemlich schlechtes Zeugnis ausgestellt und vieles von dem, was in den letzten Monaten und Jahren, diesbezüglich passiert ist, als stark verbesserungswürdig kritisiert.
„Risikokommunikation als staatliche Aufgabe soll die Öffentlichkeit zielgerichtet über die Größe und Eigenschaften des Risikos, über dessen Bedeutung sowie über Entscheidungen und Maßnahmen zur Risikobewältigung aufklären. […] Die Potenziale der Risikokommunikation blieben in Deutschland jedoch weitgehend ungenutzt.
Die Kommunikation sollte dabei stehs „auf Augenhöhe“ geschehen und kontroverse Meinungen dürfen nicht ausgeklammert werden.Für Deutschland attestiert die Evaluation eine klassische top-down Kommunikation, bei der eine kontroverse Diskussion auf sachlich-wissenschaftlicher Basis nicht zugelassen wurde.

Dies überrascht allerdings nicht, da die Regierenden bereits im April 2020 wissentlich und absichtlich diese sachliche Basis verlassen haben, als das Bundesministerium für Inneres (BMI) seine Kommunikationsvorgaben veröffentlichte und auf eine Kommunikation der Angst, anstelle auf einer Kommunikation der Sachlichkeit setzte! (Anmerkung: Leider wurde das Papier aus der Mediathek des BMI entfernt). Hier wurde gezielt auf „Schockwirkungen“ und „Urängste der Menschen“ gesetzt, die sogar vor Kindern keine Halt machte und diesen verdeutliche, „dass sie ihre Eltern anstecken, und einer davon qualvoll zu Hause stirbt und sie das Gefühl haben, Schuld daran zu sein, weil sie z.B. vergessen haben, sich nach dem Spielen die Hände zu waschen, ist es das Schrecklichste, was ein Kind je erleben kann“. Es wurde auf eine Kommunikation mit der Ausrichtung „2019 = 1919 + 1929“ gesetzt! Nur ist Angst halt kein guter Ratgeber!


Verfassungskonformität ist nicht gegeben

Vielleicht ist meine Erwartung ja zu hoch, aber gerade in einem Land mit unserer Geschichte, erwarte ich von der Politik, dass sie sich an Gesetze und allen voran an das Grundgesetz hält, wenn sie Entscheidungen trifft. Ich erwarte ein verfassungsrechtlich einwandfreies Verhalten. Nach meiner Auffassung kann es nicht sein, dass in Deutschland Rechtsnormen, Regeln und Gesetze erlassen werden, die allen Entscheidungen einen legalen Anstrich verpassen und dabei gegen das Grundgesetz und die Grundrechte stehen. Gerade in Deutschland darf das nicht sein!!

„Es gibt keinen Verfassungssatz, wonach die Regeln des Grundgesetzes nur für einen – wie auch immer zu definierenden – Normalzustand gelten.“

Wie ich schon zu Begin der Pandemie über die „neue Normalität“ schrieb, hat es mich schockiert, wie schnell in Deutschland im Grundgesetz festgeschriebenen Grundrechte eingeschränkt wurden und die Forderung nach einer „starken Hand“, welche die Führung übernimmt laut wurden. Von Anfang an wurden immer Stimmen laut, dass sich die Handlungen der Politik auf rechtlich unsicherem Boden bewegen und sogar gegen die Verfassung verstoßen. Schnell wurden solche Stimmen niedergeredet, die Redensführer defamiert, in die rechte Ecke gestellt und mundtod gemacht. Doch liest man sich die Evaluation durch, so wird direkt auf folgendes hingewiesen:

„So stellt die „Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ (§ 5 Abs. 1 IfSG) eine juristisch fragwürdige Konstruktion dar. Die mit § 5 Abs. 2 IfSG vorgenommene Verlagerung wesentlicher Entscheidungsbefugnisse auf die Exekutive wird im rechtswissenschaftlichen Schrifttum ganz überwiegend für verfassungswidrig gehalten.“

„Auch in einer „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ bleiben daher insbesondere der im Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip gründende Grundsatz der Gewaltenteilung (Art. 20 Abs. 2, 3 GG), das Bundesstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1, 30 ff., 70 ff., 83 ff. und 92 ff. 104a ff.GG) und die Grundrechte verbindliche Maßstäbe staatlichen Handelns. Über diese verfassungsrechtlichen Bindungen könnte auch der Bundestag nicht mit einem Feststellungsbeschluss, wie ihn § 5 Abs. 1 S. 3 IfSG vorsieht, disponieren.

Natürlich muss in einer besonderen Situation schnell gehandelt werden können und dafür gibt es auch verfassungsrechtliche Möglichkeiten, schließlich wurde das Grundgesetz im Wissen um solche Sondersituationen geschrieben: „Es war daher auch ohne parlamentarischen Feststellungsbeschluss legitim, die Maßnahmen im Frühjahr 2020 (Lockdown I) zunächst auf § 28 IfSG zu stützen. Allerdings hätte der Gesetzgeber dann im regulären Gesetzgebungsverfahren durch Schaffung neuer Ermächtigungsgrundlagen zeitnah nachsteuern müssen [….].“

„Schlichte Bundestagsbeschlüsse sind zwar verfassungsrechtlich zulässig; das gilt auch für den Feststellungsbeschluss nach § 5 Abs. 1 S. 1 IfSG. Sie sind aber kein Ersatz für die förmliche Gesetzgebung.“

Ferner attestiert die Evaluation, dass die Ermächtigungen des Bundesgesundheitsministerium verfassungswidrig sind, denn: Zum einen wird dadurch die verfassungsrechtliche Normenhierarchie auf den Kopf gestellt (dazu II. 1.); zum anderen genügt die Norm nicht den Anforderun-gen, die Art. 80 Abs. 1 GG an die gesetzliche Ermächtigungsnorm stellt (II. 2.).


Die Veröffentlichung nennt noch einige weitere Punkte, die nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind und stellt klar, dass somit eine Vielzahl von Entscheidungen verfassungswidrig waren und somit vom Grund her unwirksam sein müssten! Beide in der Pandemie amtierenden Regierungen und deren Hauptakteure haben sich somit deutlich gegen das Grundgesetz gestellt und sich verfassungswidrig verhalten und das obwohl seit Monaten verfassungsrechtliche Bedenken von unterschiedlichen Juristen, unter anderem ehemaligen Mitgliedern und Vorsitzenden des Bundesverfassungsgerichts, geäußert worden sind. Man kann sich also nicht hinter einem „man habe es nicht gewusst oder man habe die rechtliche Lage anders eingeschätzt“ verstecken!


Die Folgen der Entscheidungen

Unter Berücksichtung der Verfassungswidrigkeit und der durch Angst geprägten Kommunikation, sowie des gezielten Einsatzes von Angst als Mittel der Führung eines ganzen Landes, unter Berücksichtigung der Tatsache, dass kritische Meinungen nicht gehört und nicht Teil einer öffentlich-sachlichen Debatte waren, müssen nun die Folgen der Entscheidungen betrachtet werden. Die Evaluation spricht hier von nicht-intendierte Wirkungen, also Folgen, die nicht beabsichtigt waren. Da es jedoch von Beginn an immer wieder Warnungen, mahnende Worte und Einschätzungen von professioneller Seite gab, kann man durchaus von nicht beabsichtigten, jedoch billigend in Kauf genommenen Folgen sprechen! Die Evaluation spricht zusammenfassend von folgenden Auswirkungen:

  • Verschlechterung der Grundgesundheit durch verschobene medizinische Behandlungen,
  • nicht erkannte Erkrankungen und damit Einschränkung der Behandlungsoptionen,
  • Einbußen an Bildungsqualität und -angeboten insbesondere für sozial Benachteiligte,
  • Steigerung der häuslichen Gewalt gegenüber Frauen und Kindern,
  • Verschiebungen von Geschlechterrollen,
  • Zunahme von psychischen Erkrankungen und Verlusterlebnissen durch Tod bis hin zu
  • existentiellen Nöten

Folgende Frage hätte von Anfang an im Mittelpunkt stehen müssen, muss aber spätestens jetzt gestellt werden: „War es das wirklich wert?“

Gesamtgesellschaftlich Folgen

Die Evaluation spricht von wirtschaftlichen Folgen für Einzelne und für die gesamte Volkswirtschaft, Folgen für Frauen, eine Rückkehr zu traditionellen Rollenbildern, eine Steigerung von häuslicher Gewalt, einer deutlichen Steigerung von depressiven Erkrankungen, Angstzuständen, einem verstärkten Gefühl von Einsamkeit und Existenznöten. Vor all diesen Folgen wurde frühzeitig gewarnt! Seelsorge-Hotlines, Palliativ-Mediziner, Kinderpsychologen, Therapeuten und Ärzte haben schon frühzeitig vor diesen Folgen gewarnt.

Gesundheitliche Folgen

Die auch die medizinischen und gesundheitlichen Folgen werden in der Evaluation sehr deutlich kritisiert. Versäumte Operationen, fehlende Früherkennungsuntersuchungen, fehlende Behandlungen.

„Unerwünschte Folgen ergeben sich hier durch die psychischen Folgen der Isolierung auf die Risikogruppen und deren Angehörigen. Weiterhin litt aus Kapazitätsgründen die Versorgung, Behandlung und Diagnostik von Neuerkrankten und Vorerkrankten, so dass eine schnelle Diagnostik und Therapie selbst in lebensentscheidenden Situationen nicht immer gewährleistet werden konnten.“

Im Klartext steht da, dass auf der einen Seite immer davon gesprochen wurde, dass wir das Leben schützen müssen, wir dadurch jedoch auf der anderen Seite Menschen haben sterben lassen, weil sie keine oder keine ausreichende medizinsiche Versorgung erhalten haben! Hier wurde also ein Leben gegen ein anderes wissentlich aufgewogen! Die immer wieder im Raum stehende Behauptung, dass man von der Situation überrascht worden sei, kann mit Blick auf das Pandemieszenario 2012/1013, welches im Bundestag vorgestellt und im Auftrag der Regierenden erstellt wurde, nicht gelten! Das Versäumnis sich auf die Inhalte dieses Szenarios vorzubereiten sind nicht mit einer überraschenden Situation gleichzusetzen, man hatte 6 Jahre Zeit und man hat sie nicht genutzt! Überraschend wäre ein Tsunami in der Ostsee, mit dem man nicht rechnen konnte, weil alle wissenschaftlichen Erkenntnisse dagegen sprechen. (Sollte das Druckstück auf den Seiten des Bundestages gelöscht sein und der Link nicht funktionieren, hier findet ihr die PDF auf meinem Server.)

Weiter heißt es in der Evaluation:

„Dies ist insbesondere bei Krebserkrankungen, kardiovaskulären Erkrankungen und Infektionserkrankungen der Fall. Früh thematisiert scheint sich dieser Befund zunehmend zu bestätigen. Rückgänge in der Krebsdiagnostik und der Zahl diagnostizierter Krebsfälle scheinen dabei einherzugehen mit einer zeitverzögerten und teilweise erheblichen Steigerung von Diagnosen in fortgeschrittenen Tumorstadien.
Für den deutschen Landkreis Waldshut wurde für die erste Infektionswelle gezeigt, dass im Frühling 2020 eine Übersterblichkeit zu verzeichnen war, die zu etwa 55 Prozent auf COVID-19 und rund 45 Prozent auf das Ausbleiben bestimmter (Notfall-) Behandlungen beruhte. Ähnliche Befunde liegen auch im Bereich der Kardiologie und bei Infektionserkrankungen wie zum Beispiel HIV vor.“

Ich musste das mehrfach lesen und mir ist immer noch schlecht! „Früh thematisiert, scheint sich dieser Befund zunehmend zu bestätigen.“ Ja, es gab diese mahnenden Stimmen, es gab die Aussagen aus der Politik, dass man natürlich keine lebenswichtigen Behandlungen absagen wird oder verschiebt. Nun zeigt sich im Nachhinein, dass wieder Leben gegen Leben gerechnet wurde und zwar sehend und wissentlich! Ich halte dieses Verhalten unserer Politik für ethisch nicht vertretbar! Man hat Menschen sterben lassen,, weil ihnen wichtige medizinische Hilfen versagt blieben und Vorsorgeuntersuchungen nicht stattgefunden haben. Schon gar nicht, wenn man sich ständig vor die Bevölkerung stellt und heuchlerisch erklärt, dass jedes Leben zählt. Es zählt eben offensichtlich nicht jedes Leben!

Das menschliche Immunsystem braucht Training, um sich effektiv gegen Viren und Krankheiten wehren zu können, sein Jahrtausenden ist das die Überlebensstrategie Nummer 1 unserer Spezies und auch hier gab es Warnungen, dass Isolation und Kontaktbeschränkung zu einer neuen Gefahr führen könnte. Natürlich ist es in einer Pandemie sinnvoll Kontakte zu reduzieren, natürlich sollte man aufpassen, sich und vor allem Kinder aber vollständig zu isolieren, erhöht die Gefahr, dass das Immunsystem nicht lernt und siehe da:

„Zwar gingen mit den Lockdowns zunächst andere virale Erkrankungen zurück, nach dessen Aufhebung nahmen diese aber teilweise wieder zu und übertrafen vorherige Peaks aus der Zeit vor der Pandemie. Die Infektionen mit dem Respiratorischen Synzytial-Virus (RSV) und die Zahl der Kleinkinder, die deswegen stationär eingewiesen werden mussten, sind nach dem Ende des Lockdowns stark angestiegen.

Mit Blick auf der generelle Infektionsrisiko von Kindern und der kaum vorhandenen Gefahr von schweren Verläufen bei Kindern, muss sich auch hier die Frage gestellt werden, welches Risikoszenario eher im Sinne des Kindes und der zukünftigen Immunabwehr ist!

Kinder sind nicht Schuld, die Erwachsenen sind das Problem!

„Die vergleichsweise niedrigere Übertragungsrate in Schulen insbesondere bei Grundschulkindern konnte in frühen Studien auch in Australien, Norwegen, der Schweiz und Italien nachgewiesen werden.“

Die Behauptung, dass Kinder das Problem und die Mulit-Spreader seien, die ständig in den Medien, von Politikern und später von Erziehern und Lehrern aufgestellt wurde, ist schlicht falsch und war Teil einer Kampagne, sie unnötige Ängste schürte, denn:

Übertragungen von Kindern auf Erwachsene können zwar eindeutig nachgewiesen werden scheinen jedoch weniger häufig vorzukommen als von Erwachsenen zu Kindern und als unter Erwachsenen. […] Es ist festzuhalten, dass sich Kinder und Jugendliche zwar ebenso mit SARS-Cov-2 infizieren und die Infektion auch an Erwachsene und Risikogruppen weitergeben können; vor allem jüngere Kinder infizieren sich jedoch weniger häufig und tragen das Virus seltener in die Familien.“

Medizinische Gründe für dieses Ergebnis gibt es einige und einige werden auch in der Evaluation näher betrachtet, einer der einfachsten Gründe ist übrigens, das deutlich kleinere Lungenvolumen und der damit verbundene, deutlich geringere Aerosolausstoß, der hauptsächlich für eine Übertragung verantwortlich ist.

Aber zu den Kindern komme ich gleich noch einmal, wenn es um die Folgen des Lockdowns, der Schul- und Kita-Schließungen geht. Bleiben wir noch kurz beim Thema Gesundheit.

Solidarität des nationalen Egoismus

Ich kann das heuchlerische Wort Solidarität nicht mehr hören, durch die Pandemie wurde seine Bedeutung vollständig pervertiert. Die Handlungen der reichen Industriestaaten haben mit Solidarität nichts zu tun, sondern mit dem Erhalt von Reichtum und Wohlstand. Anders lässt sich die ungleiche Verteilung von Impfstoffen auf der Welt nicht erklären, aber um Impfungen soll es hier gar nicht gehen, sondern um eine generelle Verschlechterung der globalen Gesundheit:

„Geschätzte 276 Millionen Menschen weltweit, die Hunger leiden oder sich in der Gefahr einer Hungersnot befinden, geschätzte 2 Millionen Mädchen und junge Frauen, deren Genitalien beschnitten wurden und eine erdrückende Zunahme an Kinderehen sind hier in den Blick zu nehmen. Bereits im Oktober warnte UNICEF, dass rund 80 Millionen Kinder unter einem Jahr in mindestens 68 Ländern keine schützende Impfung erhalten haben und dadurch einem erhöhten Risiko, an Polio, Masern und Diphterie zu erkranken, ausgesetzt sind . […] Bei zukünftigen Entscheidungen müssen diese Aspekte in die Entscheidungsfindung mit einbezogen werden.“

Dies ist eine direkte Folge der Entscheidungen, globale Gesundheitsprogramme wurden gestoppt oder pausiert, es fanden keine Betreuungen mehr statt, man lies Lieferketten abreißen und schickte kein Personal mehr! Die Industrienationen igelten sich ein und das unter dem Deckmantel der Solidarität, einer Solidarität der nationalen Interessen, bei der die eigenen Interssen über den Interessen derer standen, die ausserhalb der Solidargemeinschaft standen und wirklich Hilfe benötigt hätten.


Kinder sind die Zukunft und die gilt es zu schützen!

Bereits zu Begin der Pandemie mahnten Psychologen, Seelsorger, Therapeuten, Kinderärzte uvm, dass der Verlust sozialer Kontakte für Kinder und Jugendliche Folgen haben wird, sowie auch die fehlende Bewegungsmöglichkeiten und die vielerorts auch fehlende Möglichkeit sich zurückzuziehen nicht ohne Folgen bleiben werden.
Schon früh wurden Stimmen laut, dass Schule und Kindergarten mehr sind, als Lern- oder Aufbewahrungsorte, früh wurde darüber gesprochen, dass Kinder hier sozialisiert werden und den Umgang mit anderen Menschen, die Dynamik von Gruppen und auch den Kontakt zu anderen lernen, noch viel mehr, Kinder brauchen diesen Kontakt zu Gleichaltrigen! Es wurde auch davor gewarnt, dass es vermehrt zu häuslicher Gewalt kommen wird, zum einen, weil Schule und Kindergarten für einige Kinder einen Schutzraum darstellt, in dem sie von zu Hause rauskommen und in dem sie durch das Personal regelmäßig gesehen werden, so als Frühwarnsysteme fungieren. Zum anderen aber auch, weil es durch Stress, Homeschooling, Homeoffice der Eltern, Existenzängste und Druck, vermehrt zu „Reibereien“ kommen wird und die Kinder dazwischen geraten. Trotz all dieser Warnungen von Fachleuten, hielt man an der Idee fest, Schulen und Kindergärten zu schließen und die Kinder bewusst dieser Gefahr auszusetzen. Noch mehr, man machte den Kindern Angst, Angst sie könnten Schuld sein, die Politik sagte öffentlich, dass Kinder ihre Großeltern nicht besuchen sollen, weil sie diese sonst umbringen würden!

Die Folgen für unsere Kinder!

In der Evaluation werden verschiedene Folgen dieser Entscheidung genannt und ehrlich gesagt, ist dieser Punkt aus meiner Sicht der wichtigste Aspekt des ethisch nicht vertretbaren Verhaltens derer, die mit wehenden Fahnen die Bedrohung sahen und trotzdem an diesem falschen Weg festhielten und: Die Folgen dieser Maßnahme auf das psychische Wohlbefinden von Schülerinnen und Schülern und auf deren psychische und somatische Erkrankungen sind immens. Im Folgenden werde ich diese größtenteils in Stichworgen wiedergeben können, da es einfach zu viele sind!

  • Lernkompetenz, Wissen und Leistungsfähigkeit
  • soziale Ungleichheit zwischen Kindern
  • verlängerter Zeit vor dem Computer oder Fernsehbildschirm
  • Fettleibigkeit bei Kindern aufgrund der Schulschließung
  • Angst und Einsamkeit bei Jugendlichen mit negativen Auswir-kungen auf das soziale und Schlafverhalten der Kinder sowie ihr psychisches Wohlbefinden

Der Kinder- und Jugendreport der DAK-Gesundheit 192 meldet für Kinder im Jahr 2021 im Vergleich zu 2020 einen Anstieg psychischer Erkrankungen:

Bei 11 bis 17-jährigen:

  • emotionalen Störungen +42 Prozent
  • multiplen Suchtmittelmissbrauchs +39 Prozent
  • depressiven Episoden +28 Prozent
  • Essstörungen +17 Prozent

Bei 10 bis 14-jährigen:

  • depressive Episoden +27 Prozent
  • Angststörungen +25 Prozent
  • Essstörungen +21 Prozent
  • emotionale Störungen +11 Prozent

Grundschulkindern 5-9 Jahre:

  • starken Anstieg der Störungen sozialer Funktionen +36 Prozent
  • Behandlungen von Entwicklungsstörungen +11 Prozent
  • Sprach- und Sprechstörungen +5 Prozent

„Die psychische Belastung von Eltern und Kindern hat im zweiten Lockdown im Vergleich zum ersten Lockdown nochmals zugenommen.“ Es zeigte sich auch deutlich, dass Kinder der Gefahr ausgesetzt waren, sich den emotionalen Stress der Eltern anzueignen, da durch HomeOffice und HomeSchooling keine Ausweichmöglichkeiten gegeben waren.

Selbstmord als Ausweg aus der Einsamkeit

Am schwersten wiegt jedoch, dass Kinder und Jugendliche einen so deutlichen Verlust an Lebensqualität und Lebenslust spürten, dass es zu einem deutlichen Anstieg von Selbstverletzungen und Suizidversuchen gekommen ist!

„Bei Kindern und Jugendlichen zeigte sich während des ersten Lockdowns in Deutschland zwar eine Abnahme, im Jahr 2021 allerdings eine massive Zunahme von Suizidversuchen. International wurde bei Kindern und Jugendlichen bereits im Zeitraum März bis Oktober 2020 ein Anstieg der Suizid- und Suizidversuchsraten in 19 Ländern festgestellt.“

Warnende Worte aus Fachkreisen, die Berichte der Kinder-Seelsorge-Hotlines, Kinderärzten und anderer Stellen, die regelmäßig mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, wurden gerne mit einem heuchlerischen „die Kinder von heute jammern auf hohem Niveau, was sollen denn die Kinder sagen, die damals den Krieg noch miterlebt haben“ abgetan. Da stellt sich mir schon die Frage, was mit der Gesellschaft nicht stimmt, eine Gesellschaft, die zulässt, dass ihre Kinder im Namen der Volksgesundheit in den Selbstmord treibt, sie dann auch noch verhöhnt und im nächsten Satz irgendwas von Solidarität faselt.


Zwischen Fazit

Das verfassungswidrige Handeln der politischen Entscheider, die vollkommen fehlgeleitete top-down Kommunikationspolitik ausserhalb jeder Augenhöhe im Rahmen der Risikokommunikation, das Nicht-Zulassen kritischer Stimmen und konträrer Meinungen, das Ignorieren wissenschaftlich-sachlicher Erkenntnisse und Studienergebnisse, politische Entscheidungen, denen jede medizinische Grundlage fehlte, sowie der gezielte Einsatz von Angst, haben dazu geführt, das die Politik und weite Teile der Gesellschaft die Gesundheit und das Leben von Kindern und Jugendlichen im Namen von Risikogruppen opferte!

Vor all diesen Folgen, vor all diesen Veränderungen, vor all diesen Problemen, wurde während der Pandemie, während des 1. Lockdowns, während der „Sommerpause 2020“ und auch danach immer wieder von Fachkundigen Stellen gewarnt, es wurde darauf hingewiesen, es wurden Lösungsvorschläge vorgetragen und es wurde bestenfalls ignoriert oder schlimmstenfalls die Reputation der Kritiker angegriffen, um diese dann nicht ernst nehmen zu müssen. Jetzt nach zwei Jahren kommt eine Expertenrunde nun zum Schluss, dass genau diese Stimmen immer recht hatten!

Wir haben 8jährige geopfert, um 80jährige zu retten!


Weitere Kritikpunkte zu den Maßnahmen

Um kurz auf die weiteren Kritikpunkte einzugehen, lässt sich zusammenfassen sagen, das der Lockdown nur zum Start der Pandemie als wirkungsvoll erachtet wurde, da die Wirkung schnell nachlässt, auch das Thema der Kontaktverfolgung wurde vom Komiteé eher kritisch gesehen, da diese entweder gar nicht funktioniert hat und aus Überlastungsgründen eingestellt wurde oder mit einer zu starken, zeitlichen Verzögerung stattfand. Selbst bei der digitalen Corona-Warn-App, war die zeitliche Verzögerung sehr hoch:

„Im Mittel erreichte die Warnung 4,2 Tage nach der Risikobegegnung das Endgerät der zu Warnenden. […] Die mittlere Generationszeit von SARS-CoV-2 ist abhängig von der vorherrschenden Variante. Sie lag bei Alpha, Beta und Gamma bei ca. 5 (3-7) Tagen, bei Delta bei 4 (3-5), bei Omikron aber bei 3 (3-4) Tagen. Dies bedeutet, dass die Mehrzahl der Infizierten (>50 Prozent) erst gewarnt wurde, nachdem sie bereits infektiös geworden war.

2G/3G Maßnahmen

Im Bezug auf diese Zugangsbeschränkenden Maßnahmen lässt die Evaluation nur den Schluss zu, dass diese Maßnahme nur zu Begin wirklich Sinn machte, allerdings der Effekt sehr schnell nachlies und empfielt im Fall von Zugangsbeschränkungen zur Einschränkung der Ausbreitung eine klare 1G Regelung, welche dann bedeutet, jeder muss getestet sein, unabhängig von seinem Genesenen- oder Impfstatus, da die Schutzwirkung der Impfstoffe sehr schnell deutlich nachlässt und diese genau wie Genesene oder Ungeimpfte dazu geeignet sind, das Virus weiterzutragen!

Als Maßnahe zur Steigerung der Impfbereitschaft hat diese Maßnahme vollständig versagt, da sie nicht zu einer Steigerung geführt hat. „In Italien, Frankreich und Deutschland gingen die Zahlen der neu verabreichten Impfdosen pro Kopf nach Einführung der 3G-Regel zurück.“

Maskenpflicht

Die Einführung der Maskenpflicht hält das Komiteé für sinnvoll weißt hier allerdings auch noch einmal darauf hin, diese nur in Innenräumen sinnvoll ist, da das Infektionsrisiko in Außenbereichen extrem gering ist. Außerdem erklärt das Komiteé:

„Eine schlechtsitzende und nicht enganliegende Maske hat jedoch einen verminderten bis keinen Effekt. Die Effektivität hängt daher vom Träger oder der Trägerin ab.“

Genauer gesagt, Unter-Nasen-Träger und andere, die ihre Maske nicht vernünftig tragen, verbreiten weiterhin ausreichend viele Aerosole, hier stellt die Maske keinen wirksamen Schutz dar. Gleiches gilt für die meisten Bartträger, da auch hier die Maske in der Regel nicht eng am Gesicht ansitz! Auch das oft praktizierte Abnehmen der Maske, wenn man alleine in einem Raum ist, alleine im Fahrstuhl fährt oder auf einer öffentlichen Toilette ist, untergräbt die Sicherheit der Masken!

Die wissenschaftliche Erkenntnis, dass die Maßnahme im Innenbereich tatsächlich wirkt, basiert übrigens nicht auf tatsächlichen wissenschaftlichen Feldversuchen mit entsprechenden Gruppen, sondern basiert auf einer Studie mit syrischen Goldhamstern.

Auch liegen keine Erkenntnisse vor, die in irgendeiner Weise belegen, dass es die Notwendigkeit von FFP2 Masken jemals gegeben hätte, das Komiteé spricht sich hier deutlich gegen die Alltagsmasken und für OP-Masken aus, allerdings eher wegen der standardisierten und belegbaren Schutzwirkung der OP-Masken. Für eine FFP2-Pflicht oder Empfehlung sieht sie keinen Bedarf.

„Da die Übertragung des Coronavirus im Innenbereich un-gleich stärker als im Außenbereich ist, sollte eine Maskenpflicht zukünftig auf Innenräume und Orte mit einem höheren Infektionsrisiko beschränkt bleiben. Eine generelle Empfehlung zum Tragen von FFP2-Masken ist aus den bisherigen Daten nicht ableitbar.


160 Seiten und kaum jemand wird sie lesen

Am Ende soll niemand behaupten können, man hätte von nichts gewusst, die Information ist da, sie ist öffentlich, die Quellen sind belegt und die Fachleute wurden von zwei Bundesregierungen mit der Evaluation beauftragt.
Wenn aber die großen Medien, die Sendeanstalten, die online Redaktionen und natürlich die Politik die Ergebnisse nicht diskutiert, die Kritik nicht annimmt und in einen offen Diskurs treten, dann wird der Bericht in der Masse der Evaluationen verschwinden, seine Ergebnisse vergessen werden und es wird weiter mit genau dem weitergemacht, das in dieser Evaluation hart kritisiert wird.
Leider wird sich vermutlich kaum jemand die Zeit nehmen die 160 Seiten selbst zu lesen, kaum jemand wird sich selbst ein Bild machen, die Mehrheit wird wieder nur das wiedergeben, was sie auszugsweise von ihren Meinungsführern vorgebetet bekommen. Also versuche ich hier mal meine subjektive Sicht auf die 160 Seiten zusammenzufassen, denn ich habe mir die Zeit genommen, um sie zu lesen und ehrlich gesagt, hat mich das Ergebnis nicht überrascht, überrascht hat mich nur, dass die Kritik so deutlich ausgefallen ist!

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