Das bescheuerte Ding mit den Daten (DSGVO)

Alleine das Wort ist schon etwas typisch deutsches, Datenschutzgrundverordnung , ein Wort, das genauso sperrig ist, wie sein Inhalt. Vor zwei Jahren trat sie in Kraft, doch ab Ende Mai 2018 wird sie nun auch rechtskräftig, wenn unsere Regierung nicht vorher noch aus ihrem Winterschlaf erwacht und sich den unrealistischen Blödsinn noch einmal genauer anschaut.

Mehr Schutz der persönlichen Daten – Auf den ersten Blick eine gute Idee

Als die EU sich auf einheitliche und schärfere Regelungen im Datenschutz überlegte, war sie mal wieder der Meinung, die unmündigen Bürger, die so bereitwillig und freiwillig ihre Daten in sozialen Medien teilen und immer weiter die Kontrollle über diese Daten verlieren, geschützt werden müssten. Schließlich sind sie selbst nicht in der Lage darüber nachzudenken, welche Daten sie von sich preisgeben wollen und ihnen fehlt der Weitblick für die grundsätzliche Problematik.

Große Unternehmen wie facebook, Google, Amazon und Co. nutzen unsere Daten, erheben sie über sogenannte Treue-, Kunden- oder Bonuskarten, sie errechnen Muster, werten unsere Gewohnheiten aus, nutzen unsere Bewegungsprofile, Surfgewohnheiten, Kauflisten, Wunschlisten, Fitness- und Gesundheitsdaten und die natürlich werden auch unsere Freundeslisten und deren Gewohnheiten, Berufe, Hobbys mit einbezogen.

Diese Datenerhebungen und Auswertungen nutzt man dann für allerlei Dinge, gezielte Werbung, Entwicklung neuer Produkte, Markt- und Kundenanalysen usw.

Dagegen kann man natürlich etwas unternehmen wollen, aber mal ehrlich, wer glaubt denn, dass diese Richtlinie diese Unternehmen an irgendwas hindern wird. Sie werden ihre AGB und Datenschutzerklärungen ändern, wir alle werden das akzeptieren und es geht munter weiter.

Was heißt denn Datenerhebung und -speicherung

Ab Ende Mai gilt nun, das jede personenbezogene Datenerhebung und Datenspeicherung nur noch mit der vorherigen Einwilligung der Person, deren Daten erhoben werden möglich sein soll.

Genau aus diesem Grund wird die DSGVO ab Ende Mai in vielen Bereich ein ziemliches Problem darstellen und sie wird nach Art. 2 Abs. 1 DSGVO ohne Einschränkung „für ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen“.

Damit ist jegliche „datentechnische Verarbeitung“ ohne Einwilligung grundsätzlich verboten. Nur, wenn ein so genannter Erlaubnistatbestand der DSGVO in Frage kommt, kann ausnahmsweise eine Erlaubnis vorliegen.

Zwar kennt die DSGVO nach Art. 2 Abs. 2c DSGVO Ausnahmen bei natürlichen Personen, die diese Daten ausschließlich zu privaten und familiären nutzen, doch endet diese Ausnahme schon, wenn die Daten veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden.

Und damit ist eine Speicherung von Daten auf einem Smartphone schon mehr als schwierig, denn sobald die auf dem Smartphone vorhandenen, personenbezogenen Daten einer Dritten Partei zugänglich gemacht werden, wäre eine Genehmigung der Personen erforderlch, über deren Daten wir sprechen. Nun suchen wir doch mal nach einer App, die keinen Zugriff auf die Smartphone Daten haben möchte oder sogar benötigt.

Freiwillige Mini-Wanzen in Wohnung, Hand- und Hosentasche

Ist es nicht bemerkenswert, das wir dank Alexa, Siri und „okay Google“ kleine mithörende Mini-Wanzen mit uns herumtragen, die uns ständig zuhören, unsere Gespräche aufzeichnen und auf die magischen Worte warten, die Smarthome Technologien immer stärker eine Vernetzung unserer Geräte betreiben, aber plötzlich anfangen uns Gedanken über persönliche Daten machen.

Nun „dürfen“ diese Daten ab Ende Mai nicht mehr erhoben oder ohne Einwilligung genutzt werden, aber das würde im Umkehrschluss eigentlich bedeuten, dass diese Systeme abgeschaltet werden müssten, ich bezeifle jedoch, dass dies geschehen wird und ich bezweifle auch, dass die dahinter stehenden Großunternehmen sich groß darum kümmern werden.

WhatsApp, instagram, Messenger, Clouddienste, WetterApps, Spiele, etc.

Allen voran und von allen bestens bekannt sind vermutlich die großen Messenger-Dienste, diese Apps verlangen häufig nicht nur den Zugang, sondern auch die Nutzungsrechte an den vorhandenen Daten.

Dies ist sogar bedingt sinnvoll, denn die App braucht beispielsweise den Zugang zu den Telefonbuchdaten (vorsicht personenbezogene Daten), um Verknüpfungen und Kontakte zu erkennen und dem Messengerzufügen und anzeigen zu können, hierfür muss der Messenger diese Daten natürlich nicht nur auslesen, sondern auch nutzen dürfen und schwupps, da haben wir schon eine Verletzung des Datenschutzes. Zukünftig müsste nämlich jeder, der einen Namen zu seinen Kontakten hinzufügt, erstmal die Genehmigung der Person einholen und ggf. sicherstellen, dass er keine Dienste verwendet, die diese Daten auslesen oder gar nutzen.

Auch andere Apps bekommen regelmäßig Zugriff auf Kontakte, Fotos, Kalendereinträge, etc. Der Smartphone-Kalender, der sich mit einem anderen Kalender (z.B. Google) synchornisiert, enthält ggf. auch personenbezogene Daten: Mit wem treffen wir uns, wo, wann und in den Notizen ggf. auch noch warum. Diese Datenerhebung ist ab Ende Mai illegal! Sofern die Person oder auch die Firma mit der wir den Termin haben, dieser Speicherung der Daten zuvor nicht zugestimmt hat.

Auch das Ablegen von personenbezogenen Daten in einer Cloud stellt ab Ende Mai im Grunde eine illegale Datensammlung dar, denn in den meisten Fällen werden keine Genehmigungen zur Datenverarbeitung der personenbezogenen Daten vorhanden sein.

Man darf in Zukunft nicht einmal eine Rufnummer, die man sich notiert hat, eine Visitenkarte, die Telefonnummer eines Flyers oder sonstige Personendaten, die man „analog“ erhalten hat, einfach so in sein Handy speichern, denn dann werden diese Daten digitalisiert. Daraus liese sich glatt eine Geschäftsidee entwickeln, einfach mal jemanden seine Nummer auf ein Stück Papier schreiben, dabei zusehen, wie er es in sein Smartphone speichert und zack, Klage wegen Verstoßes gegen die DSGVO.

Fotografien werden ein noch weiteres Problem

Längst schon haben die Smartphones den Markt der Kompaktkameras erobert, die neuesten Modelle werden vor allem mit ihrer guten Fotoqualität und ihren fotografischen Möglichkeiten beworben und die Hersteller arbeiten immer stärker daran, die Qualitäten weiter zu steigern.

In verschiedene Artikeln und auch in online Petitionen kann man sehen, wie problematisch das Datenerfassungsthema auch in der Fotografie wird. Das betrifft dann nicht nur gewerbliche Fotografen, Freiberufliche Fotografen und Unternehmen, die sich ggf. durch Checklisten, Anwaltsberatungen und Umstellungen der AGB ein wenig vor den Auswirkungen schützen können. Nein diese Richtlinie trifft auch den einfachen Hobbyfotografen, vernichtet den künstlerischen Straßenfotografen und trifft jede Privatperson, die digitale Urlaubsbilder herstellt.

Ab Ende Mai gilt jedes digitale Bild als eine personenbezogene Datenverarbeitung und fällt damit unter die Regelungen der DSGVO! Damit wäre eine schriftliche, vorherige Genehmigung einer jeden Person auf dem Foto zwingend erforderlich, sobald das Bild den privaten Raum verlässt und eben nicht mehr den Regeln des Art. 2 Abs. 2c DSGVO entspricht.

Bei normalen Kameras und Privatpersonen könnte man ggf. noch die Ausnahmen des Art. 2 Abs. 2c DSGVO geltend machen. Hier wäre die Datenverarbeitung auf dem heimischen Rechner auch ohne online Anbindung möglich, so dass gesichert ist, dass diese Daten nicht weiter verarbeitet werden. Allerdings dürfte man diese Bilder in keinem online Dienst zu Schau stellen, auch nicht in einem geschützen Bereich! Die Blder dürften lediglich in klassischen Fotoalben präsentiert werden, wobei natürlich das Übertragen der Daten an einen Dienstleister, der diese Bilder druckt oder ein Fotobuch darauß erstellt auch wieder eine Verletzung des Datenschutzes darstellt!

Bei Fotografien mit dem Smartphone ist dieses Thema noch deutlich schwieriger, denn abgesehen von den schon genannten Apps, bekommt beispielsweise auch eine BildbearbeitungsApp mit der man die Bilder auf dem Handy betrachtet oder bearbeitet! Von einem weiterleiten der Bilder per Mail, was immer mit dem Übertragen auf einen Server verbunden ist, ist gänzlich ausgeschlossen.

Rechtsunsicherheit produziert vom Gesetzgeber

Diese Regelungen zeigen, wiedereinmal wie realitätsfern und vollkommen unmöglich solche Regeln sind. Da man die großen Unternehmen offensichtlich nicht dazu bringen kann sich an stärkere Regelungen zu halten, wälzt man die Problematik mal wieder auf das schwächste Glied in der Kette ab. Mittelständische Unternehmen, freiberufliche Fotografen, Privatpersonen, alle die nicht das Know-How, das Budget und eine Heerschar von Anwälten haben, sollen nun das Ausbaden, was die „große“ Politik nicht schafft.

Natürlich hat sich eben diese „große“ Politik gleichzeitig selbst eine Ausnahme ins Gesetz geschrieben uns sich die Möglichkeiten der Datenerhebungen offengehalten, um dem gläsernen Bürger noch ein paar Schritte näher zu kommen.

Ich für meinen Teil fühle mich durch diese neue Regelung einer riesigen rechtlichen Unsicherheit gegenüber und fühle mich nicht ein Stück besser geschützt. Aber das ist ja nur meine persönliche Meinung!

 

 

 

 

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