Der Tischler und die kaputte Tür

Ich bin ja kein Jurist und ich habe auch nur begrenzte Übersicht über all unsere Gesetze, aber ich bin in der Lage zu lesen und ich habe da als Kunde mal was von §433ff. BGB gelesen. In diesen Paragraphen wird geregelt, wie die rechtlichen Regelungen eines Kaufvertrages so aussehen.

Kurzer Ausflug zum Kaufvertrag

Da wir dann über den grundsätzlichen Kaufvertrag gesprochen (§433 BGB), aber auch über Themen, wie Sachmangel (§434 BGB) und auch auf die daraus resultierenden  Ansprüche des Käufers, wenn eine gekaufte Sache nicht in Ordnung ist (§437 BGB), das Recht auf Beseitigung der Mängel (§439 BGB). Auch die Möglichkeiten eines Rücktritts vom Kaufvertrag wird erläutert (§440 BGB).

Ach ja und wenn man dann auch ein bisschen über arglistige Täuschung (§123 BGB) nachliest, dann findet man doch tatsächlich die Möglichkeit eine Willenserklärung – und nichts anderes ist ein Kaufvertrag – im Falle einer aglistigen Täuschung anfechten kann. Das trifft übrigens zu, wenn ein Verkäufer über einen Mangel an der verkauften Sache bescheid wusste und diesen verschwiegen hat. So, nun aber genug vom Gesetz und den Sachen, die da so drinstehen

Kommen wir zum Tischler und der Tür

Sie bestellen bei einem Spezialisten die Haustür für das neue Haus und gehen dafür zu einem Tischler unseres Vertrauen. Der Tischer stellt Euch in seiner Verkaufsfläche eine moderne Tür vor, ein magnetischer Schließzylinder, ein modernes Schließsystem mit einer App Anbindung und Einbindung der Türverriegelung an eine Smart-Home Anlage, die uns Bescheid gibt, wenn die Tür geöffnet wird und jemand in unser Haus eindringen will. Die Tür überzeugt und so bestellen Sie diese Tür.

Die Tür wird geliefert und eingebaut, das Haus ist fertig und Sie ziehen ein, alles sieht gut aus. Doch nach einem Monat schlägt ihre Alarmanlage an, weil ihre Tür offen steht. Sie fahren nach Hause und stellen fest, die Tür ist offen, aber es gibt keine Einbruchspruren gestohlen wurde auch nichts, aber die Tür steht offen. Das gleiche Spiel wiederholt sich in den kommenden Tagen, also prüfen Sie ihre Tür und siehe da. Die Tür war nie verschlossen, der Schließzylinder schließt die Tür gar nicht. Sie drehen den den Schlüssel, aber der Riegel verschließt die Tür nicht. Ein starker Windstoß und die Tür springt auf.

Also melden Sie sich bei der Firma und reklamieren den Mangel, Sie berufen sich auf Ihre Rechte aus dem Kaufvertrag und stellen den Tischler zur Rede. Dieser behauptet zunächst erstmal nichts von all dem zu wissen. Doch von einem der Angestellten erfahren Sie, dass dieses Problem nicht nur Sie betrifft, sondern bereits bei der Auslieferung der Tür bekannt war.

Die Firma hat 500 Schließzylinder verbaut, von denen sie wusste, dass sie nicht schließen, weil die Türen jedoch schon bestellt waren und die Zylinder teuer, kann sie es sich nicht leisten, alle zu ersetzen.

Wir machen ein Update

Die Forderung nach einer Reparatur und einer Mangelbeseitigung schlägt die Firma aus, stattdessen bietet Sie ihnen ein Update ihres Sicherheitsystems an und möchte eine Kamera vor ihrer Haustür installieren. Die Tür schließt dann zwar immernoch nicht, aber Sie können im Falle eines Alarms wenigstens nachschauen, ob die Tür vom Wind geöffnet wurde und können sie per Knopfdruck und Fernsteuerung wieder zufallen lassen. Bei einem Einbruch können Sie dann die Polizei verständigen. Klingt doch nach einem guten Vorschlag, oder?!

Okay, kein Update, dann halt eine neue Tür

Sie möchten eine funktionstüchtige Tür und kein Update. Na gut, der Tischler schägt ihnen vor, eine von den neuen Türen zu kaufen, natürlich zum vollen Preis, aber weil der Tischler so nett ist, bietet er Ihnen auf diese 5.000 Euro Tür, einen netten Rabatt von 500 Euro. So haben doch alle was davon, Sie haben eine neue Tür, die auch funktioniert und der Tischler hat zwei Türen verkauft! Der einzige Haken an der Sache ist, dass Sie kein Geld haben, um sich diese neue Tür zu kaufen.

Die alte Tür dürfen Sie übrigens nicht mehr benutzen

Gerne würden Sie gerichtlich gegen diese Vorschäge vorgehen und während Sie noch überlegen, welche Schritte man nun einleiten könnte. Bekommen Sie ein Schreiben von der Versicherung, die Ihnen mitteilt, dass Sie ab sofort nicht mehr Hausrat versichert sind, weil Sie eine defekte Tür nutzen. So wirklich sicher fühlen Sie sich in ihrem Haus auch nicht mehr, aber das ist ja weniger wichtig.

Würden Sie nun sagen, dass man den Tischler zur Verantwortung ziehen müsste? Oder sind Sie als Kunde Schuld an der ganzen Problematik?

Aber wenn es ein Industrieunternehmen ist, geht das schon klar.

NIchts anderes passiert doch gerade in unserem Land mit den Fahrern von Diesel Fahrzeugen. Ich mag ja in den Rechtsvorlesungen nicht aufgepasst haben, aber diese Situation geht vollständig gegen mein Rechtsempfinden.

 

 

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